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Indisches Gericht weist Patent-Klage von Novartis zurück - Hilfsorganisationen begrüßen Generika-Entscheidung

Agence France-Presse - August 6, 2007


Chennai/Berlin, 6. August (AFP) - Ein Gericht in der südindischen Stadt Chennai hat am Montag eine Patentklage des Schweizer Pharma-Konzerns Novartis zurückgewiesen - und damit eine Pforte für die Verwendung von günstigeren Nachahmermedikamenten (Generika) durch Millionen Patienten offengehalten. Die Richter teilten nicht die Ansicht des Unternehmens, dass das 2005 verabschiedete indische Patentgesetz im Widerspruch zu Vereinbarungen mit der Welthandelsorganisation (WTO) über geistige Eigentumsrechte steht. Novartis hatte die Klage wegen seines Krebsmedikaments Glivec 2006 eingereicht. Novartis erklärte auf seiner Website in Indien, es werde die Entscheidung vermutlich nicht anfechten. Erst müsse aber der volle Wortlaut des Urteils abgewartet werden.

Die Organisation Ärzte ohne Grenzen begrüßte die Entscheidung als einen "bedeutenden Sieg für Patienten in ärmeren Ländern". Ein Gerichtsentscheid zu Gunsten von Novartis hätte die Produktion von Generika in Indien drastisch eingeschränkt, erklärte der Direktor der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen, Tido von Schön-Angerer, in Berlin. Indien sei der weltweite Hauptproduzent von Generika und gelte als "Apotheke der Entwicklungsländer". Durch den Gerichtsentscheid werde es unwahrscheinlicher, "dass Patente für Medikamente erteilt werden, die wir dringend benötigen". Die Organisation forderte die Pharma-Industrie und Industrienationen auf, das indische Patentrecht zu akzeptieren und nicht auf striktere Patentgesetze in Entwicklungsländern zu dringen.

Im Jahr 2005 führte Indien ein Gesetz ein, das Pharmafirmen kein Patent gewährt, wenn sich ein neues Medikament nur gering von bereits existierenden Präparaten unterscheidet. Dies gilt auch für eine Reihe von Medikamenten gegen die Immunschwächekrankeheit Aids. Olaf Hirschmann, entwicklungspolitischer Berater für HIV und Aids bei Brot für die Welt begrüßte den Gerichtsbeschluss aus Hennai als "großen Erfolg der weltweiten Zivilgesellschaft". Durch das Urteil könne sichergestellt werden, dass neuere AIDS-Medikamente in Indien nicht erneut patentiert werden müssen, wenn sie nur geringfügige Änderungen gegenüber vorherigen Präparaten aufwiesen, erklärte Hirschmann.

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