
Düsseldorf, 7. Februar (AFP) - Die millionenschweren Geldauflagen aus dem Mannesmann-Prozess fließen auf die Konten von 363 gemeinnützigen Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet. Die unter mehr als 4000 Bewerbern ausgewählten Empfänger erhalten Beträge zwischen 30.000 und 1000 Euro, teilte das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mit. Mit Höchstsummen von jeweils 30.000 Euro gefördert werden Krebshilfe, Caritasverband, Diakonie, Kinderschutzbund und UNICEF, außerdem die AWO Rheinlandstiftung Niederrhein/Mittelrhein und der Verein der Freunde und Förderer der Düsseldorfer Heinrich-Heine-Uni. Weitere 17 Organisationen dürfen sich auf einen Geldsegen von jeweils 20.000 Euro freuen, darunter Care, Aids-Stiftung, Welthungerhilfe und SOS Kinderdörfer.
Gut zwei Monate nach der Einstellung des spektakulären Wirtschaftsprozesses entschied die Düsseldorfer Strafkammer damit über die Verteilung der gut 2,3 Millionen Euro, die dem Gerichtsbeschluss zufolge gemeinnützigen Zwecken zugute kommen sollen. Insgesamt hatten die sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozess 5,8 Millionen für die Einstellung des Verfahrens zahlen müssen, davon Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann allein 3,2 Millionen. 60 Prozent der Gesamtsumme flossen in die Staatskasse.
Unmittelbar nach Einstellung des Verfahrens Ende November war wegen der verhängten Geldauflagen eine wahre Anfrageflut über das Düsseldorfer Landgericht hereingebrochen. Telefonanlage und E-Mail-Server des Gerichts wurden zeitweise lahm gelegt, so dass die Strafkammer Wünsche nun nur noch in schriftlicher Form akzeptierte. Privatpersonen, die an dem Geldsegen teilhaben wollten, hatten allerdings von vorneherein keine Chance: Die Zuwendungen wurden ausschließlich an Organisationen verteilt, die als gemeinnützig anerkannt sind.
Zu den schließlich ausgewählten Empfängern zählen Großorganisationen wie die Umweltverbände BUND und NABU, das DRK, Medico International oder auch die Mukoviszidose-Stiftung. Zugleich bedachte das Gericht aber auch eine Fülle kleiner, zum Teil regionaler Vereine: So erhält beispielsweise die Pädagogische Elterninitiative Gummersbach ebenso 1000 Euro wie der Schwerhörigen-Sportclub Düsseldorf. Begründungen für ihre Auswahl gab die Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer nicht. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass wegen der großen Zahl der Begünstigten mit "Verzögerungen bei der Auszahlung" zu rechnen sei.
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