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BGH: 128.000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion - Infektionskette reichte "dem Anschein nach" bis in Klinik

Agence France-Presse - Juni 14, 2005


Karlsruhe, 14. Juni (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Frau knapp 128.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für eine HIV-Infektion zugesprochen, deren Ursprung nicht zweifelsfrei geklärt ist. Die Klägerin hatte sich über ihren Ehemann angesteckt, der dem Anschein nach 1985 in einem Krankenhaus über Blutprodukte infiziert worden war. Da das Krankenhaus nach der langen Zeit keine Angaben über den Hersteller oder die Chargennummer der Blutprodukte machen konnte, billigte der BGH der Frau am Dienstag den so genannten Beweis des ersten Anscheins zu. Das Gericht verwies zudem darauf, dass weder die Klägerin noch ihr Ehegatte zu den HIV-Risikogruppen wie etwa Drogensüchtigen gehörten oder wegen ihres Lebenswandels einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt waren. Auch deshalb sei davon auszugehen, dass Blutprodukte die Infektionsquelle waren. (AZ: VI ZR 179/049)

Der Gatte der Klägerin war 1985 als 16-Jähriger bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er eine Reihe von Bluttransfusionen und andere Blutprodukte erhielt. Bei dem Mann, den die Klägerin etwa drei Jahre nach dem Unfall kennen lernte, wurden Ende 1997 HIV-Antikörper festgestellt. Anfang 1998 stellte sich dann heraus, dass auch die Klägerin HIV-infiziert ist.

Nah Ansicht der Richter hätten die Ärzte damals den jungen Mann über das Risiko von Bluttransfusionen auch noch im Nachhinein aufklären müssen. Er hätte dann nach der Operation einen Aids-Test durchführen können, um künftige Lebensgefährtinnen zu schützen. Zu dem Schutzbereich dieser ärztlichen Aufklärungspflicht zählt laut BGH nicht nur der behandelte Patient, sondern auch dessen zukünftiger, zum Behandlungszeitpunkt noch nicht bekannter Ehepartner. Dies ergebe sich aus der Pflicht des Arztes, die Weiterverbreitung von gefährlichen Infektionen zu verhindern.

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