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Streit zwischen Bund und Kommunen über Umsetzung von Hartz-Reform - Komapatienten sollen als arbeitsfähig eingestuft worden sein

Agence France-Presse - Februar 22, 2005


Hamburg/Berlin, 22. Februar (AFP) - Zwischen Bund und Kommunen ist ein Streit über die Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfängern entbrannt. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) warf den Kommunen in der "Financial Times Deutschland" vom Dienstag vor, dem Bund im Rahmen der Hartz-IV-Reform eine Vielzahl bisheriger Sozialhilfeempfänger übergeben zu haben, die nicht die Kriterien der Erwerbsfähigkeit erfüllten. Nach Krankenkassenberichten seien selbst Komapatienten, Aids- und Sucht-Kranke für arbeitsfähig erklärt worden, sagte Clement. Der Deutsche Städtetag wies Clements Kritik zurück. Die Kommunen hätten sich korrekt verhalten. Hartz IV könnte einem Zeitungsbericht zufolge ein Milliardenrisiko für den Bundeshaushalt werden.

"Wir sind schon erstaunt über die vielen Menschen, die dem Bund zum Hartz-IV-Start von den Kommunen zugewiesen wurden", sagte Clement. "Das geschah teilweise wildwüchsig." Zum 1. Januar waren Arbeitslosen- und Sozialhilfe für mehr als vier Millionen Langzeitarbeitslose zum einheitlichen Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengefasst worden. Bisher waren die Kommunen für Sozialhilfe aufgekommen, das ALG II wird aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Der Deutsche Städtetag habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Kommunen den Arbeitsagenturen in großer Zahl nichterwerbsfähige Sozialhilfeempfänger zuwiesen, erklärte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. "Die Städte haben nur die Sozialhilfeempfänger weiter gegeben, die auch erwerbsfähig sind, also wenigstens drei Stunden am Tag arbeiten können." Dies hätten die Mitgliedsstädte ausdrücklich versichert. Dass es bei einer Million Leistungsempfängern aus dem Bereich der früheren Sozialhilfe auch Zweifelsfälle gebe, sei jedoch unvermeidlich, schränkte er ein.

Neue Zahlen aus dem Monatsbericht von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) deuteten darauf hin, dass Hartz IV in diesem Jahr bis zu 6,4 Milliarden Euro mehr kosten könnte als geplant, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" vom Dienstag. Ein Sprecher des Finanzministeriums nannte die Zahl eine "reine Spekulation".

Die Bundesregierung sei bisher davon ausgegangen, dass sie in diesem Jahr 14,6 Milliarden Euro für das Arbeitslosengeld II ausgeben müsse, heißt es in der "SZ". Aus dem Bericht des Finanzministeriums gehe jedoch hervor, dass der Bund allein im ersten Monat seit dem Start der Arbeitsmarktreform 1,83 Milliarden Euro zu bezahlen hatte. Hochgerechnet auf das Jahr ergäbe sich eine Summe von 22 Milliarden Euro, also ein Mehrbetrag von 7,4 Milliarden, heißt es in dem Bericht weiter. Zugleich könnte der Bund bei den Kosten für Unterkunft und Heizung hochgerechnet eine Milliarde Euro sparen. Insgesamt ergäben sich also Mehrkosten von bis zu 6,4 Milliarden Euro.

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