München/Berlin, 3. November (AFP) - Mehrere Lebensversicherer fordern offenbar einen aktuellen HIV-Test von Vertragspartnern, von denen sie annehmen, dass sie homosexuell sind. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Focus" verlangen die Versicherungsunternehmen R+V Versicherung und Cosmos einen Test, wenn männliche Kunden als Bezugsberechtigte im Todesfall einen Mann eintragen wollen. Auf diese "Risikoauslese" sei das Unternehmen angewiesen, heißt es in einem Schreiben der R+V Versicherung, aus dem "Focus" zitiert. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck bezeichnete eine solche Praxis als "eindeutig diskriminierend".
Laut Statistik infizierten sich "leider immer noch mehr homosexuelle Personen" als heterosexuelle, zitiert das Magazin aus dem Schreiben. Damit erhöhe sich das "Todesfallrisiko". Beck erklärte dazu: "Wenn die Versicherer ein Risiko wie HIV ausschließen wollen, müssen sie dies bei allen Versicherten tun und dürfen sich nicht eine Gruppe herausgreifen." Seine Fraktion wolle prüfen, inwiefern im Rahmen eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungs-Gesetzes solche Praktiken unterbunden werden könnten.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hegt Bedenken wegen einer möglicher Diskriminierung von Homosexuellen durch eine solche Klausel. Grundsätzlich sei es üblich, bei höheren Versicherungssummen nach einer Aids-Untersuchung zu fragen, sagte Sabine Lautenschläger von der Aufsichtsbehörde. Den HIV-Test mit den sexuellen Neigungen des Vertragspartners zu verknüpfen, halte ihre Behörde jedoch für "rechtsmissbräuchlich".
+++ Der "Focus"-Beitrag wurde AFP in redaktioneller Fassung übermittelt.
021103
AF021105_DE
© Agence France-Presse 2002. Der Inhalt dieser Seiten ist urheberrechtlich geschützt. Die Nachrichten sind nur für die persönliche Information bestimmt. Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung von AFP Agence France-Presse sind untersagt. http://www.afp.com/
AEGiS is made possible through unrestricted grants from Boehringer Ingelheim, the National Library of Medicine, and donations from users like you. Always watch for outdated information. This article first appeared in 2002. This material is designed to support, not replace, the relationship that exists between you and your doctor.
©1990, 2002 - AEGiS. AEGiS presents published material, reprinted with permission and neither endorses nor opposes any material. All materials appearing on AEGiS are protected by copyright as a collective work or compilation under U.S. copyright and other laws and are the property of AEGiS, or the party credited as the provider of the content.