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D/Gesundheit/Medizin/Justiz/KORR: Naturheilverfahren liegen im Trend - Kassen wehren sich gegen Kosten - Umfrage belegt Wunsch nach alternativer Medizin

Agence France-Presse - Oktober 30, 2002
Jürgen Oeder

Karlsruhe, 30. Oktober (AFP) - Naturheilverfahren und Alternativmedizin liegen voll im Trend. Drei Viertel aller Deutschen haben inzwischen Erfahrungen mit Naturheilmitteln gesammelt, 90 Prozent von ihnen würden diese Therapieformen weiter empfehlen. Zu diesem Ergebnis kommt die vom Robert-Koch-Institut im August herausgegebene "Gesundheitsberichterstattung des Bundes". Während demnach die Popularität und Nachfrage nach alternativer Medizin weiter steigen wird und der Jahresumsatz von Tinkturen und Tees auf Pflanzenbasis bei 380 Millionen Euro liegt, beharren die gesetzlichen Krankenkassen auf eine restriktive Kostenerstattung. Kein Wunder: Die Kostenersattung für alternative Heilmethoden wie etwa Akkupunktur machten im Jahr 2000 mit mehr als zwei Milliarden Euro bereits ein Zehntel der Kassen-Ausgaben für ärztliche Behandlung aus.

Auch die Privatkassen, die weit mehr alternative Heilmethoden erstatten als die gesetzlichen Kassen, treten auf die Kostenbremse - und erhielten dafür am Mittwoch Unterstützung von höchster Stelle. Der Bundesgerichtshof bestätigte ihnen eine Vertragsklausel, wonach bei schulmedizinisch unheilbaren oder unerforschten Krankheiten wie etwa Aids Kosten nur für nachvollziehbare alternativ-medizinische Ansätze gezahlt werden. Für umstrittene Naturheilmethoden also nicht.

Unumstritten sind bei den Kassen inzwischen alternative Behandlungsmethoden, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Die Akkupunktur beispielsweise zählt zum größten Einzelposten bei den Ausgaben für Alternativ-Medizin beider Kassensysteme: Bis zu 50.000 Ärzte praktizieren inzwischen diese Behandlung. Sie rechneten dafür im vergangenen Jahr mehr als 250 Millionen Euro ab.

Die Leistungsersattung für Alternativmedizin reicht bei den privaten Kassen weiter als bei den gesetzlichen. Private erstatten die Leistung auch von Methoden, die wissenschaftlich zwar nicht anerkannt sind, aber sich in der Praxis als "wirksam" erwiesen haben. Was "wirksam" ist, darüber streiten dann im Einzefall aber wiederum die von der Schulmedizin als "austherapiert" allein gelassenen, unheilbar kranken Patienten auf der einen Seite und die Versicherer auf der anderen.

Oft landet dieser Streit vor Gericht. So gibt es Urteile über den Sinn oder Unsinn der "Ozontherapie", sowie der "Photophorese", bei der Blut zur Steigerung der Immunabwehr mit UV-Licht bestrahlt wird. Auch mit der "Autovakzinationstherapie", die ebenfalls die Immunabwehr bei HIV-Erkrankungen steigern soll, mussten sich Richter beschäftigen. Für diese drei medizinischen Außenseitermethoden müssen private Kassen nach verschiedenen Urteilen aufkommen.

Was die Privatkassen aber nicht wollen, machte Rechtsanwalt Christoph Klaas am Mittwoch im Streit um eine Begrenzungsklausel der Privaten Krankenversicherer vor dem Bundesgerichtshof klar: "Die Versichertengemeinschaft kann nicht Behandlungsmethoden finanzieren, die allenfalls Forschungscharakter haben. Um Beiträge zu begrenzen muss der Versicherte vor fragwürdigen Behandlungsmethoden geschützt werden."

Eine dieser umstrittenen Behandlungsmethoden ist derzeit die "Phonophorese-Therapie". Deren Anhänger unter den Heilpraktikern glauben, dass durch das Aufsetzen von schwingenden Stimmgabeln innere Organe gereinigt, entkrampft und gestärkt werden können. Dabei sollen die jeweiligen Töne den "Frequenzen" der Planeten, sowie dem "Geomagnetfeld" der Erde oder dem "Kulminationsmond" entsprechen.

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