Berlin, 28. Oktober (AFP) - Nach jahrelangem Streit haben sich das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen auf neue Regeln für die Methadon-Behandlung von Drogensüchtigen geeinigt. Danach soll künftig schon die Drogenabhängigkeit an sich ausreichen, um die Substitution mit Methadon von den Kassen bezahlt zu bekommen, wie das Ministerium am Montag in Berlin mitteilte. Bisher musste immer mindestens eine zusätzliche "Begleiterkrankung" vorliegen, beispielsweise Aids oder Hepatitis.
Auf die Substitution unabhängig von einer Begleiterkrankung hatte das Ministerium gedrängt, zuletzt hatte es eigenhändig eine entsprechende Richtlinie erlassen. Dagegen aber klagte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, weil die Kassen durch die neue Methadon-Richtline enorme Kosten auf sich zukommen sahen. Nun einigten sich beide Seiten außergerichtlich auf einen Kompromiss, bei dem sich im wichtigsten Punkt das Ministerium durchssetzen konnte.
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