Straßburg, 27. August (AFP) - Nach der deutschen Justiz beschäftigt sich nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit der Infizierung einer 34-jährigen Frau durch ihren an Aids erkrankten Lebensgefährten. Wie ein Sprecher der Gerichtshof am Dienstag betätigte, liegt eine Beschwerde der Frau gegen Deutschland vor. Derzeit prüfe der Gerichthof, ob die Beschwerde zulässig sei. Die Frau wirft dem Arzt ihres mittlerweile an Aids verstorbenen Freundes vor, sie nicht über dessen Erkrankung informiert zu haben. Sie ist nach Angaben ihres Anwalts seropositiv und muss mit der Angst vor einer Aids-Erkrankung leben.
Dem Anwalt zufolge hatte das Oberlandesgericht Frankfurt zwar im Juli 1999 festgestellt, der Arzt hätte in diesem Fall seine Schweigepflicht brechen und die 34-Jährige über die Infektionsgefahr informieren müssen. Der Antrag der Frau auf Schadensersatz wurde jedoch mit der Begründung zurückgewiesen, sie habe nicht nachweisen können, dass sie von ihrem Lebensgefährten infiziert wurde. Dies habe später der Bundesgerichtshof bestätigt.
In der Beschwere vor dem Menschenrechtsgerichtshof macht die Frau geltend, der Arzt hätte sie unverzüglich informieren müssen, als er 1993 von der HIV-Infektion ihres Partners erfuhr. Wäre dies geschehen, hätte sie sofort einen Aids-Test machen können. So aber habe der Arzt, der die Diagnose auf Bitten des Partner verschwieg, nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern auch etwaige Beweise "kaputt gemacht". Genau diese Beweise habe die deutsche Justiz später von der Frau gefordert, betonte der Anwalt. Damit habe sie nicht nur gegen das Grundrecht auf Leben verstoßen, sondern auch gegen das Recht auf einen fairen Prozess. Seine Klientin, Mutter zweier Kinder, erhoffe sich vom Verfahren in Straßburg nun einen "gerechten Schadensersatz".
Die Urteile des Straßburger Gerichtshofs sind für alle Europaratsländer bindend. Die Verfahren sind jedoch langwierig - im Durchschnitt dauern sie sechs Jahre.
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