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Niederlande/Justiz/Medizin/Sterbehilfe/DOK: Hilfe zum Freitod ist in Niederlanden schon lange kein Tabu mehr: Mehr als 2000 Sterbehilfe-Fälle im Jahr 2000: Vor allem Krebskranke entschieden sich fürs Sterben

Agence France-Presse - April 10, 2001

Den Haag, 10. April (AFP) - Die Hilfe zum Freitod ist in den Niederlanden schon lange kein Tabuthema mehr: Seit Jahren wird die aktive Sterbehilfe bei unseren Nachbarn toleriert. Allein im vergangenen Jahr wählten 2123 Menschen den von Ärzten gesteuerten Tod als Alternative zu möglicherweise jahrelangem Siechtum. Die meisten von ihnen waren nach offiziellen Angaben Krebskranke. 1893 Krebspatienten hatten die Hoffnung auf Heilung aufgegeben und betrauten einen Arzt damit, ihr Leiden zu beenden. 51 Menschen mit Nervenleiden, 45 Lungenkranke und 28 Patienten mit Herz-Kreislaufkrankheiten entschieden sich für das Ausscheiden aus dem Leben. In zehn Fällen halfen Ärzte Aids-Kranken beim Sterben. In 1773 Fällen entschieden sich die Sterbewilligen für den Tod zuhause.

Zwar standen bislang auf aktive Sterbehilfe in den Niederlanden offiziell noch zwölf Jahre Gefängnis; seit einem Erlass des Justizministeriums aus dem Jahr 1997 wurde diese Praxis in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen toleriert. Die Regierung setzte damals ein entsprechendes Urteil des niederländischen Verfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994 um. Als eine der Bedingungen für die bislang tolerierte Sterbehilfe-Praxis mussten die Ärzte jeden Fall einem regionalen Sonderausschuss melden. Aufgabe dieser Kommissionen - zusammengesetzt aus je einem Arzt, einem Juristen und einem Ethikexperten - war es zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Straffreiheit erfüllt waren. Jeder einzelne Fall wurde anschließend der Justiz gemeldet.

Nach Schätzungen des niederländischen Justizministeriums wurden bislang jährlich hunderte Fälle aktiver Sterbehilfe aus Furcht vor Strafverfolgung oder aus Gründen der Diskretion nicht gemeldet. Ein Arzt räumte jüngst in einem Fernsehinterview ein, dass er den Behörden keine Fälle melde, in denen etwa Angehörige eines Sterbewilligen nichts von dessen Vorhaben erfahren sollten. Nach dem neuen Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe müssen die Sonderausschüsse nur noch die strittigen Fälle den Behörden melden. Viele aus Gründen der Vertraulichkeit verheimlichte Fälle von Sterbehilfe dürften auch künftig im Dunkeln bleiben.

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