Straßburg, 7. Juli (AFP) - Eine an Aids, Hepatitis B und Tuberkulose erkrankte Frau aus dem Kongo erhält wegen ihrer Erkrankung ein vorläufiges Bleiberecht in der Schweiz. Außerdem zahlen die Schweizer Behörden der Frau, die 1997 illegal eingereist war und seither ständig mit der Abschiebung rechnen musste, eine Entschädigung in Höhe von 6000 Schweizer Franken. Dies sieht eine gütliche Einigung vor, die unter Vermittlung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zustandekam. Wie ein Jurist am Freitag erläuterte, hatte die Mutter von drei Kindern im Februar nach ihrer illegalen Einreise in die Schweiz einen Antrag auf Asyl gestellt. Dieser wurde abgelehnt.
Im Herbst 1997 wurde die Frau angewiesen, die Schweiz zu verlassen. Zu dieser Zeit wurde sie in einem Krankenhaus behandelt. Mit Hilfe einer Schweizer Flüchtlingsorganisation stellte sie einen neuen Antrag auf Asyl. Sie machte geltend, bei einer Rückkehr in die Republik Kongo könne sie nicht ausreichend medizinisch betreut werden. Die Schweizer Behörden wiesen dies erneut zurück und ordneten eine Abschiebung an. Sie verwiesen darauf, dass die Angehörigen der Kranken, darunter ihre sieben, acht und zwölf Jahre alten Kinder, im Kongo leben. Aus psychologischen Grünen, so das Argument der Behörden, wäre es für die Frau besser, nach Hause zurückzukehren.
Die Kongolesin rief daraufhin den Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Dabei berief sie sich auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die das Grundrecht auf Leben und Unversehrtheit garantiert. Auf Vermittlung des Gerichtshofs kam nun die gütliche Einigung zustande.
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