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D/Verbraucher/ZF: AgV will drei Jahre Garantie bei Warenkäufen durchsetzen; Verbraucherverbände fordern Haftungsfond der Pharma-Konzerne

Agence France-Presse - Juli,5 2000

Berlin, 5. Juli (AFP) - Die Verbraucherverbände in Deutschland haben von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen im Verbraucherrecht gefordert. Mit sechs Monaten Garantie auf gekaufte Ware bilde Deutschland gemeinsam mit Österreich derzeit das "Schlusslicht" in Sachen Käuferschutz in der Europäischen Union (EU), betonte die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV), Anne-Lore Köhne, am Mittwoch in Berlin. Notwendig sei eine Ausdehnung auf drei Jahre. Der Verband verlangte zudem, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um "windigen Unternehmern" per Gerichtsbeschluss die Ausübung des Gewerbes dauerhaft zu untersagen. Defizite sieht die AgV auch bei der Haftung für körperliche Schäden durch Arzneimittel. Köhne verlangte deshalb einen gemeinsamen Haftungsfonds der Pharma-Hersteller.

Bei der Umsetzung von EU-Verbraucherschutzrichtlinien stellte Köhne der rot-grünen Bundesregierung im Vergleich zur Vorgängerregierung ein gutes Zeugnis aus. "Es geht aufwärts in Sachen Verbraucherschutz", sagte die AgV-Vertreterin. Die AgV rechnet sich demnach auch gute Chancen aus, dass die geforderte Drei-Jahres-Garantie bei Warenkäufen durchkommt. Eine Expertenrunde im Bundesjustizministerium habe bereits Zustimmung signalisiert, sagte Köhne. Kritik von Unternehmen an der Ausweitung wies sie zurück: Schließlich verkauften viele deutsche Firmen auch im europäischen Ausland und müssten dort teilweise sogar Garantien von fünf bis zehn Jahren gewähren.

Eine Verbesserung der Kundenrechte bei fehlerhaften Waren sieht Köhne durch die EU-Vorgabe, bei Mängeln die Beweislast künftig umzukehren. Damit müsse künftig der Verkäufer in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf nachweisen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand an den Kunden abgegeben wurde. Bislang muss der Kunde beweisen, dass er die Ware schon in schadhaftem Zustand erhalten hat.

Auch mit der in der Folge des BSE-Skandals auf den Weg gebrachte Änderung der Produkthaftung bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen sei eine langjährige Forderung der Verbraucherverbände erfüllt worden, betonte Köhne. Die Produzenten müssten damit in Zukunft auch dann für verdorbene oder schädigende Nahrungsmittel haften, wenn ihnen ein Verschulden nicht nachgewiesen werden könne. Eine entsprechende Änderung im Schadensrecht trete voraussichtlich zum Jahresende in Kraft.

"Abzockern" will die AgV mit einer gesetzlich verordneten Abschöpfung unrechtmäßig erlangter Gewinne das Handwerk legen. Zur Zeit könnten Unternehmen, die unberechtigte Gewinne auf Kosten von Bürgern machten, diese behalten, wenn das Geld nicht in Einzelklagen zurückgefordert werde. Köhne nannte als Beispiel überhöhte Sicherheitsgebühren, die von der Lufthansa auf Flugtickets aufgeschlagen worden seien. Hier sei der Betrag für die einzelnen Betroffenen meist so gering, dass sich eine Klage kaum lohne. Das Unternehmen könne die jahrelang erhobenen Übergebühren deshalb behalten.

Ein härteres Vorgehen verlangt die AgV auch bei unseriösen Unternehmern, die mit "immer neuen Finten Verbrauchern Geld aus der Tasche ziehen". Es müsse die Möglichkeit geschaffen werden, den Firmen das Gewerbe zu untersagen, sagte Köhne. Die rechtlichen Voraussetzungen könnten bei der anstehenden Gewerberechtsnovelle Ende des Jahres geschaffen werden.

Bei Pharmaprodukten könnten Geschädigte, wie beispielsweise Opfer HIV-verseuchter Blutkonserven, kaum ein Verschulden eines bestimmten Herstellers nachweisen, sagte Köhne. Der verlangte Haftungsfonds der Arzneimittel-Industrie solle deshalb immer dann einspringen, wenn der Verursacher nicht ermittelbar sei.

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